1. Stornierung
Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichtes Niebüll 20 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl Sie das Mietobjekt nicht nutzen können. Zusätzlich haben. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
2. Schlüsselübergabe bei Anreise
Die Schlüssel für das Mietobjekt erhalten Sie am Anreisetag ab 16:00 Uhr.
3. Beschädigungen oder Mängel
Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
4. Belegung und Untervermietung
Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen (Erwachsene und Kinder) belegt werden. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltliche an Dritte überlassen werden.
5. Haustiere, Rauchen im Mietobjekt
Es dürfen Haustiere in das Mietobjekt aufgenommen werden. Bei der Buchung sind diese entsprechend anzugeben. In den Objekten darf nicht geraucht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen Ihnen Schadensersatzansprüche.
6. Schlüsselrückgabe
Die Schlüssel für das Mietobjekt sind am letzten Tag der Mietzeit bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Diesen Termin bitten wir Sie unbedingt einzuhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Gäste das Mietobjekt beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung durchführen lassen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselabgabe muss der Eigentümer sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietobjektes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten.
7. Zustand bei Abreise
Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen:
- besenrein
- Mülleimer entleert
- Geschirr gespült.
Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.
8. höhere Gewalt
Falls das Mietobjekt aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände, z. B. höherer Gewalt, zum Beginn der Mietzeit nicht zur Verfügung gestellt werden kann, werden wir uns bemühen, Ihnen ein anderes Mietobjekt zu vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
9. Nebenabreden
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen in diesen Mietbedingungen oder sonstige Regelungen des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.